Anliegen A-Z: Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer teilt sich in die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (im Gebiet der Stadt Oldenburg kaum noch vorhanden) und Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Oldenburg von 430 % (Grundsteuer B, ab 01.01.2011) multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.
Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.
Ihre Ansprechpartner sind:
Straßennamen A - I:
- Herr Knirsch, Tel.: 0441/235-2368
- Frau Kohlwey, Tel.: 0441/235-2151
Straßennamen J - Z:
- Frau Kracke, Tel.: 0441/235-2371
Sie können die genannten Mitarbeiter auch per eMail (steuern@stadt-oldenburg.de) oder per Fax (0441/235-2180) erreichen.
Unter den gleichen Rufnummern erhalten Sie auch Informationen zu Abfallgebühren und zur Straßenreinigung.
Zuständige Organisationseinheit(en)

