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Anliegen A-Z: Heimaufsicht

Beschreibung

Die Aufgaben der Heimaufsicht ergeben sich aus dem Heimgesetz. Das Heimgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Es dient dem Zweck, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten herbeizuführen.

Um diesen Schutz sicherzustellen, hat die Heimaufsicht  zwei Aufgaben:

Primäre Aufgabe sind die Information und Beratung

  • der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten
  • von Personen mit berechtigtem Interesse an Heimen sowie an den Rechten und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner
  • von Personen und Trägern, die Heime errichten wollen oder bereits betreiben.

Die zweite wichtige Aufgabe der Heimaufsicht ist die Heimüberwachung. Hierbei nimmt die Heimaufsicht ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem darauf geachtet wird, dass die Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen.

Hier finden Sie die relevanten Gesetze

Weitere Informationen unter:

Tel: 0441/235-3259

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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