Subnavigation:
Anliegen A-Z: Hilfen zur Pflege
Beschreibung
Es gibt Situationen, in denen sich betreuungs- oder pflegebedürftige Personen nicht mehr zu Hause allein versorgen können.
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) richten sich an solche Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie z.B. Körperpflege, Anziehen oder Essen, Hilfe benötigen. Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung von ihrer Pflegekasse. Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden nach Überprüfung der Notwendigkeit von pflegerischen Leistungen gewährt und sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedüftigen Menschen sowie seines Partners.
Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen, also die ambulante Pflege stärken. Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere
- Pflegegeld und Pflegebeihilfen
- Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegeperson (z.B. Angehörige oder Nachbarn)
- Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
- Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Tel: 0441/235-3816
Die Adressen von Sozialstationen können Sie unter "Formulare" dem Dokument "Angebote für ältere Bürger" entnehmen.
Reicht die Hilfe zur Pflege nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für
- Tagespflege,
- Kurzzeitpflege oder
- Stationäre Dauerpflege.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
A - K Tel: 0441/235-2633
L - Z Tel: 0441/235-2423
Unter "Formulare" finden Sie die Adressen von Pflegeheimen in Oldenburg. Adressen von Pflegeheimen für geistig oder seelisch Behinderte oder psychisch Erkrankte in Oldenburg finden Sie unter den Suchbegriffen "Geistige Behinderung, seelische Behinderung oder psychische Erkrankung".
Rechtsgrundlage:
Formulare
- Alten- und Pflegeheime in der Stadt Oldenburg
- Handzeichenliste (PDF)
- Leistungsnachweis für Abrechnung nach Leistungskomplexen
- Leistungsnachweis für Abrechnung nach Stunden
- Angebote für ältere Bürger
Zuständige Organisationseinheit(en)

