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Anliegen A-Z: Holzabfälle

Beschreibung

Holzabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung sind Möbel und sonstige Gebrauchsgegenstände mit überwiegendem Holzanteil sowie Bau- und Abbruchholz. Möbel und sonstige Gebrauchsgegenstände mit überwiegendem Holzanteil sind solche Gegenstände, die aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masseprozent) bestehen. Hierzu gehören z.B.
- Tische
- Stühle
- Schränke
- Kommoden

  
Bau- und Abbruchholz ist Holz, das beim Bau, Umbau oder Abbruch von Bauwerken anfällt. Hierzu gehören z.B.
- Balken
- Latten
- lackierte Hölzer (Türen, Fensterahmen ohne Glas)
- Schalbretter

  
Entsorgung
Holzabfälle bis zu 2 cbm:
Anlieferung an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6, 26135 Oldenburg (gegenüber der Abfallbehandlungsanlage). Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der Sperrmüllabfuhr ausschließlich Möbel und sonstige Gebrauchsgegenstände (aber kein Bau- und Abbruchholz) in einer Menge bis 1 cbm oder 0,3 t abgefahren werden.

Holzabfälle über 2 cbm:
Anlieferung nur an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, 26135 Oldenburg

Kosten
bis 1 cbm:      8,00 Euro
1 bis 2 cbm: 16,00 Euro
über 2 cbm: 133,35 Euro/Tonne

Sperrmüllabfuhr: 25,00 Euro/Abfuhr

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abfallwirtschaftssatzung § 12

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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