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Anliegen A-Z: Hundesteuer

Beschreibung

Anmeldung: 

  • Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.
  • Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
  • Das Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite. Sie kann auch formlos schriftlich erfolgen.

Steuern: 

  • Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats.
  • Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:

       a) für den ersten Hund          108,00 Euro
       b) für den zweiten Hund        132,00 Euro
       c) für jeden weiteren Hund    168,00 Euro.

Ausnahme: Hunde, die nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten werden und die nachweislich in einer anderen Stadt/Gemeinde versteuert sind, bleiben in Oldenburg steuerfrei.

Ausnahme Blindenführhunde:

Für Blindenführhunde und Hunde,  die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt. Die Befreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Steuerermäßigung:

Steuerermäßigung wird gewährt für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt.

Außerdem ist eine Steuerermäßigung wegen geringen Einkommens möglich. Für nähere Informationen im Einzelfall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadt auf.

Abmeldung:

  • Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Stadtgebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt.
  • Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.
  • Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
  • Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.
  • Das Formular zur Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite. 
  • Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Änderungen:

Namens- oder Anschriftenänderungen sind schriftlich (bitte Kassenzeichen angeben) mitzuteilen.

Ansprechpartner:

Für weitere Fragen zur Hundesteuer stehen Ihnen im Fachdienst Finanzen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Straßennamen A - I:

  • Herr Knirsch, Tel.: 0441/235-2368
  • Frau Kohlwey, Tel.: 0441/235-2151

Straßennahmen J - Z:

  • Frau Kracke, Tel.: 0441/235-2371

Sie können die genannten Mitarbeiter/innen auch per eMail (steuern@stadt-oldenburg.de) oder per Fax (0441/235-2180) erreichen.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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