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Anliegen A-Z: Internationaler Führerschein

Beschreibung

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheines und wird längstens für drei Jahre ausgestellt.

Bei Reisen in außereuropäische Länder wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist, kann man bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.

Der Internationale Führerschein kann bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes sofort ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.

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Gebühren

  • Antragsgebühr: 14,00 EURO (zu zahlen bei Antragstellung)
  • ggf. zusätzlich Gebühren für die Umstellung auf den Kartenführerschein 24,00 EURO
  • ggf. zusätzlich Expresslieferung 25,00 EURO (nur in Verbindung mit Umstellung auf den Kartenführerschein)
  • ggf. zusätzlich Direktversand 5,00 EURO (nur in Verbindung mit Umstellung auf den Kartenführerschein)

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Benötigte Unterlagen

  • Führerschein im Scheckkartenformat, ansonsten ist eine Umstellung in EU Kartenführerschein  erforderlich.
    Auf Wunsch kann der EU-Kartenführerschein per Express bestellt werden (Lieferzeit beträgt dann ca. 2 bis 4 Tage).
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Oldenburg (Oldb) ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde - KBA, Verzeichnis der Behörden - beantragt werden).
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Foto-Mustertafel) (Fotoboxen stehen in den Räumen des Bürgerbüros zur Verfügung)

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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