Anliegen A-Z: Jobcenter
Beschreibung
Das Jobcenter Oldenburg betreut vornehmlich Leistungsbezieher, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Seine Aufgabe ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.
Das Jobcenter Oldenburg ist zuständig für
- Leistungsgewährung (passives Leistungsrecht)
- Vermittlung in Arbeit (aktives Leistungsrecht)
Leistungsgewährung umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa die Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung.
Zu Vermittlung in Arbeit zählen alle Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören auch kommunale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung.
Seit Januar 2011 zählen dazu auch die Leistungen zur Bildung und Teilhabe an Kinder und Jugendliche, um ihnen die Aufwendungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu erstatten. Dazu gehören zum Beispiel
- Klassenfahrten,
- Nachhilfeunterricht,
- Unterricht in künstlerischen Fächern,
- Mitgliedschaft in Vereinen,
- Teilnahme an Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung,
- Teilnahme an Freizeiten.
Informationen und Antragsunterlagen:
- Beschreibung Lernförderung » (PDF)
- Antrag auf Lernförderung mit Bestätigung der Schule » (PDF)
- Beschreibung Schülerbeförderung » (PDF)
- Antrag Schülerbeförderung » (PDF)
- Beschreibung soziokulturelle Teilhabe » (PDF)
- Antrag soziokulturelle Teilhabe » (PDF)
- Beschreibung Mittagsverpflegung » (PDF)
- Antrag auf Mittagsverpflegung in der Schule » (PDF)
- Antrag auf Mittagsverpflegung in der Kita » (PDF)
- Beschreibung Schulausflüge » (PDF)
- Beschreibung Schulbedarf » (PDF)
Kontakt:
Hier finden Sie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Jobcenters Oldenburg »

