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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: 100 km/h Plakette
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Wer mit seinem Anhänger nicht wie üblich nur mit 80 km/h sondern bis zu 100 km/h schnell unterwegs sein möchte, muss sein Gespann bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle begutachten lassen.
Die technischen Voraussetzungen hierfür sind:
- Ihr Auto / Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos / Zugfahrzeuges beträgt max. 3500 kg
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Wichtige Hinweise:
- Die 100 km/h Plakette wird nach Vorlage des o. g. Gutachtens im Bürgerbüro Nord vergeben und muss gut sichtbar hinten links am Anhänger angebracht werden.
- Ihre Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein erhält eine zusätzliche technische Eintragung und wird neu ausgestellt.
- Falls Sie noch den alten Fahrzeugbrief haben, wird er gegen die neue Zulassungsbescheinigung II ausgetauscht.
Gebühren
- 15,50 €
- und evtl. 8,70 € für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
- Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief des Anhängers
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 18 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- 9. Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 25.04.2008
Zuständige Organisationseinheit(en)

