Service-Menü

Bild: Schmuckbild

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: 100 km/h Plakette

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Wer mit seinem Anhänger nicht wie üblich nur mit 80 km/h sondern bis zu 100 km/h schnell unterwegs sein möchte, muss sein Gespann bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle begutachten lassen. 

Die technischen Voraussetzungen hierfür sind:

  • Ihr Auto / Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos / Zugfahrzeuges beträgt max. 3500 kg
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Wichtige Hinweise:

  • Die 100 km/h Plakette wird  nach Vorlage des o. g. Gutachtens im Bürgerbüro Nord vergeben und muss gut sichtbar hinten links am Anhänger angebracht werden.
  • Ihre Zulassungsbescheinigung  I / Fahrzeugschein erhält eine zusätzliche technische Eintragung und wird neu ausgestellt.
  • Falls Sie noch den alten Fahrzeugbrief haben, wird er gegen die neue Zulassungsbescheinigung II ausgetauscht.

Seitenanfang


Gebühren

  • 15,50 €
  • und evtl. 8,70 € für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


Seitenanfang


Benötigte Unterlagen

  • Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief des Anhängers


Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 18 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • 9. Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 25.04.2008

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang



Suche