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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Änderung der Fahrzeugpapiere (Name/ Straße/Technische Daten)
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung II
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Unterlagen, wenn Ihre Fahrzeugpapiere durch
- Heirat , Namensänderung oder durch einen
- Umzug , Straßenänderung innerhalbs Oldenburgs oder auch durch eine
- Technische Veränderung Ihres Fahrzeuges aktualisiert werden müssen.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 11,70 Euro Verwaltungsgebühren
- 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere
- 13,80 Euro ggf. neue Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Namensänderung:
- Gültiger Ausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
Straßenänderung:
- Gültiger Ausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Sofern Sie noch die alten Kfz-Papiere haben, ist auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.
Technische Änderung:
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ) bzw. Bescheinigung einer Fachwerkstatt + ABE über die Abnahme der technischen Änderung
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- eVB Nummer von einer Versicherung bei Änderungen der Fahrzeugart
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

