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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Änderung der Fahrzeugpapiere (Name/ Straße/Technische Daten)

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung II

Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Unterlagen, wenn Ihre Fahrzeugpapiere durch

  • Heirat , Namensänderung  oder durch einen
  • Umzug , Straßenänderung innerhalbs Oldenburgs oder auch durch eine
  • Technische Veränderung Ihres Fahrzeuges aktualisiert werden müssen.

 

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 11,70 Euro Verwaltungsgebühren
  • 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere
  • 13,80 Euro ggf. neue Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief 

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Namensänderung:

Straßenänderung:

  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein 
  • Sofern Sie noch die alten Kfz-Papiere haben, ist auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.

Technische Änderung:

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ) bzw. Bescheinigung einer Fachwerkstatt + ABE über die Abnahme der technischen Änderung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • eVB Nummer von einer Versicherung bei Änderungen der Fahrzeugart

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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