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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) / Kleinkrafträder / Mofas / Anhänger / Verlust und Wiedererlangung
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE verloren ging, muss beim Bürgerbüro Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden.
- Diese Bescheinigung wird benötigt, damit ein entsprechender Fahrzeughändler beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung beantragen kann. In einigen Fällen kann auch bei einer Technischen Prüfstelle eine Ersatz-Betriebserlaubnis beantragt und ausgestellt werden.
- Die Ersatz-Betriebserlaubnis muss dann unverzüglich beim Bürgerbüro Nord vorgelegt werden. Sie erhält ihre amtliche Gültigkeit erst durch die Zuteilung einer Listen-Nr. und einer Siegelplakette. Diese Gültigkeit ist bei einer polizeilichen Kontrolle sehr wichtig!
Hinweis:
- Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters - § 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
- Das bedeutet, dass Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust Ihrer ABE nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragen können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Versicherungstechnische Zusatzinformationen:
- Die o. g. Kleinkrafträder, Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm und deren max. Leistung nicht mehr als 4 KW beträgt, fahren mit Versicherungskennzeichen.
- Versicherungskennzeichen haben eine Gültigkeit für jeweils 1 Jahr und werden bei den Versicherungsfilialen ausgegeben.
- Auch motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur mit gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Gebühren
- 5,10 Euro Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 12,80 Euro Erteilung der Gültigkeit der Betriebserlaubnis
Die Gebühren des Bürgerbüros Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Antragstellers
- Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
- Genaue Hersteller- und Typenbezeichnung des Fahrzeuges
- Kaufvertrag
- Bei Minderjährigen werden zusätzlich zum Ausweis noch die Ausweise und Unterschriften der gesetzlichen Vertreter benötigt!
- Dieser Vorgang wird nur im Bürgerbüro Nord bearbeitet.
- Eine Eigentumserklärung an Eides statt ist persönlich abzulegen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 2 Nr. 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 2 Nr.13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 19 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
Zuständige Organisationseinheit(en)

