Subnavigation:
Serviceinformationen:
Seiten mit ähnlichen Themen:
Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Altes Kennzeichen für neues Fahrzeug übernehmen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
Sie können die bestehenden Stadt Oldenburger Kennzeichen Ihres Fahrzeuges für Ihr neues KFZ übernehmen, wenn
- die Schilder schon das EU-Emblem haben und noch einwandfrei lesbar sind.
- Hierzu müssen die KFZ Unterlagen und die Schilder für beide Fahrzeuge vorgelegt werden.
- In einem Arbeitsgang wird dann das bisherige Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und das neue Fahrzeug mit den bisherigen Stadt Oldenburger Kennzeichen zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der A - Z Seite "KFZ - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Stadt Oldenburger Kennzeichen".
- Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit seinen bisherigen Kennzeichen nicht mehr gefahren werden darf! Auch nicht für eine letzte Fahrt zur Überführung!
Wichtige Hinweise:
- Erst seit kurzer Zeit können Sie auch das bisherige Fahrzeug außer Betrieb setzen und das bisherige Kennzeichen im Bürgerbüro speziell für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges für 4 Wochen reservieren lassen.
- Diese Reservierung kann nicht online, sondern nur im Bürgerbüro durchgeführt werden.
- Die Übernahme auf das neue Fahrzeug kann frühestens am übernächsten Arbeitstag erfolgen.
- Die Reservierung des alten Kennzeichens kann beim Bürgerbüro Nord jeweils für 4 weitere Wochen verlängert werden.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung
- 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Die bisherigen Kennzeichen
- Lastschriftermächtigung für die Kfz.-Steuer
- Bei Umkennzeichnung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
- eVB Nummer von Ihrer Versicherung für das neue Fahrzeug
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)

