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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Stadt Oldenburger Kennzeichen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Folgendes ist bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges zu beachten.
1. Außerbetriebsetzung bei geplanter Wiederzulassung dieses Fahrzeuges:
- Falls das Fahrzeug innerhalb eines Jahres wieder zugelassen werden soll, können die Kfz-Kennzeichen für dieses Fahrzeug für 1 Jahr reserviert werden.
Hinweis:
- Die Zulassung eines anderen Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen ist dann in dem reservierten Jahr nicht möglich.
2. Außerbetriebsetzung ohne Wiederzulassung:
- Plant der Halter keine Wiederzulassung seines Fahrzeuges und lehnt eine Reservierung ab, wird das Kennzeichen nach 3 bis 6 Wochen vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben. Das Kennzeichen kann dann wieder online auf der Internetseite Wunschkennzeichen reserviert werden
3. Abmeldung Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer:
- Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durch die Bürgerbüros wird elektronisch eine Mitteilung an die KFZ-Versicherung des Halters und an das Finanzamt Oldenburg übermittelt, so dass eine Abrechnung stattfinden kann.
4. Verwertungsnachweis:
- Falls Sie für Ihr Fahrzeug einen Verwertungsnachweis einer anerkannten Annahmestelle zur Altautoentsorgung haben, können Sie diesen zur Registrierung vorlegen.
5. Letzte Fahrt mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug:
- Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf mit den angebrachten, entwerteten und reservierten Kennzeichen nur noch für eine Fahrt, auf dem direkten Weg zum letzten Ziel innerhalb des Oldenburger Stadtgebietes oder eines angrenzenden Landkreises, bewegt werden !
- Ausnahme:
- Sie übernehmen Ihr bestehendes Stadt Oldenburger Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug.
- In diesem Fall darf das bisherige außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit seinen bisherigen Kennzeichen nicht mehr gefahren werden!
Auch nicht für eine letzte Überführungsfahrt!
6. Geplante Außerbetriebsetzung eines Stadt Oldenburger Kennzeichens außerhalb:
- Die Reservierung des Kennzeichens erfolgt immer für ein ganzes Jahr.
- Eine Freistellung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 5,90 Euro
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Kennzeichenschilder
- Hinweis: Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 14 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

