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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Ersatz Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
Beschreibung
Gesamttthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Unterlagen, wenn Ihre Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein verloren haben.
Eine Ersatz - Zulassungsbescheinigung I wird sofort ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gebühren
- 11,20 Euro
- ggf. EU-Fahrzeugpapiere 8,70 Euro
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Erklärung des Halters einschl. Unterschrift zum Verlust der Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Bei Beantragung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (PDF Download) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können. Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein verloren ist, muss der letzte Halter den Verlust erklären.
Ausnahme:
- Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug mit der Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein übergeben wurde.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 11 Abs. 6 Fahrzeugzulassungsverordnung ( FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

