Subnavigation:
Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nur im Bürgerbüro Nord erfolgen kann.
- Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, müssen Sie für zulassungstechnische Änderungen eine Übersendung der Zulassungsbescheinigung II/ Fahrzeugbrief an das Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg beantragen!
- Die Übersendung per Wertpost dauert 3 bis 5 Werktage.
- Im Servicecenter der Stadt Oldenburg, Rufnummer 0441 235-4444 können Sie telefonisch erfragen, ob sich die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief bereits im Bürgerbüro Nord befindet.
- Nach erfolgter Bearbeitung wird die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief vom Bürgerbüro Nord wieder an die entsprechende Bank zurückgesandt.
Gebühren
- 10,20 Euro Übersendung Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 12 (4) Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

