Service-Menü

Bild: Schmuckbild

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Halterauskunft

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Aus dem Fahrzeugregister dürfen - aus datenschutzrechtlichen Gründen - einige der gespeicherten Fahrzeug- und / oder Halterdaten übermittelt werden, wenn der Empfänger

  • schriftlich
  • unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder
  • der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer

glaubhaft darlegt, dass die Daten zur Geltendmachung Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße, benötigt werden.

     

Seitenanfang


Gebühren

  • 5,10 Euro pro Anfrage 

Seitenanfang


Benötigte Unterlagen

  • Erforderlich sind die Empfängerdaten (Name, Anschrift)
  • Angaben zum Unfallort / Zeitpunkt
  • amtliches Kennzeichen des Unfallgegners.

Seitenanfang


Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 39 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Seitenanfang


Zuständige Organisationseinheit(en)

Seitenanfang



Suche