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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Informationen über Pflichten des Fahrzeughalters
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehrter Fahrzeughalter,
bestimmt kennen Sie Ihren Haltereintrag und die technischen Daten auf der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein, aber auch auf der Rückseite stehen wichtige Informationen für Sie.
Mit dieser Internetseite wollen wir Ihnen diese Informationen etwas näher bringen. Wir hoffen, dass Ihnen damit unangenehme Folgen wie Verwaltungsgebühren, Betriebsuntersagungen und die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei Nichtbeachtung oder Versäumnis erspart bleiben.
Dieser Text befindet sich auf der Rückseite jeder
Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein:
- Die Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde nach Maßgabe der für die Fahrzeugzulassung geltenden Rechtsvorschriften anzuzeigen.
- Bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss den Namen und die Anschrift des Erwerbers vollständig enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen.
- Unterlassung der vorgeschriebenen Meldepflichten (Abmeldung, Umschreibung bei Erwerb oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, Meldung anderer Veränderungen) kann durch Geldbußen geahndet werden.
Solten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger und
- § 47 a Abgasuntersuchung Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- §§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen und
- § 23 Versicherungsnachweis Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- §§ 13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- § 14 Abmeldung von Amts wegen Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) 2002
Zuständige Organisationseinheit(en)

