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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Beschädigt

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

  • Falls Kennzeichenschilder durch leichtere Auffahrunfälle verbogen oder witterungsbedingt unleserlich wurden, müssen sie ersetzt werden.
  • Hierzu kommen Sie bitte direkt ohne Wartenummer zur Information des Bürgerbüros Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg.
  • Dort wird Ihnen gegen Vorlage des mit gültigen Siegelplaketten beschädigten oder unleserlichen Schildes ein Auftragszettel für einen Schilderhersteller ausgehändigt.
  • Das neue, von Ihnen gekaufte Schild, wird dann mit den entsprechenden Plaketten direkt an der Information abgesiegelt und das alte Schild wird eingezogen. 
  • Ältere Kennzeichenschilder ohne EU Symbol können nur nach Einsichtnahme des vorderen und hinteren Schildes ersetzt und abgesiegelt werden.
Wichtiger Hinweis:
  • Auswärtige Kennzeichen können nicht im Bürgerbüro ersetzt werden !
  • In dieser Angelegenheit muss nicht zwingend der Halter selbst im Bürgerbüro Nord vorsprechen. Eine Vollmacht ist nicht notwendig.

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Gebühren

  • 3,60 EUR Absiegelung ein Kennzeichen vorn (ausserhalb der Zulassung)
  • 4,10 EUR Absiegelung ein Kennzeichen hinten (ausserhalb der Zulassung)
  • 5,10 EUR Absiegelung beide Kennzeichen (ausserhalb der Zulassung) 

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. 


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Benötigte Unterlagen

Vorderes Kennzeichen muss erneuert werden:

  • altes Schild mitbringen
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein

Hinteres Kennzeichen muss erneuert werden:

  • altes Schild mitbringen
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Hauptuntersuchung (HU)

Beide Kennzeichen müssen erneuert werden:

  • vorderes und hinteres altes Schild mitbringen
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Hauptuntersuchung (HU)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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