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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Beschädigt
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
- Falls Kennzeichenschilder durch leichtere Auffahrunfälle verbogen oder witterungsbedingt unleserlich wurden, müssen sie ersetzt werden.
- Hierzu kommen Sie bitte direkt ohne Wartenummer zur Information des Bürgerbüros Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg.
- Dort wird Ihnen gegen Vorlage des mit gültigen Siegelplaketten beschädigten oder unleserlichen Schildes ein Auftragszettel für einen Schilderhersteller ausgehändigt.
- Das neue, von Ihnen gekaufte Schild, wird dann mit den entsprechenden Plaketten direkt an der Information abgesiegelt und das alte Schild wird eingezogen.
- Ältere Kennzeichenschilder ohne EU Symbol können nur nach Einsichtnahme des vorderen und hinteren Schildes ersetzt und abgesiegelt werden.
- Auswärtige Kennzeichen können nicht im Bürgerbüro ersetzt werden !
- In dieser Angelegenheit muss nicht zwingend der Halter selbst im Bürgerbüro Nord vorsprechen. Eine Vollmacht ist nicht notwendig.
Gebühren
- 3,60 EUR Absiegelung ein Kennzeichen vorn (ausserhalb der Zulassung)
- 4,10 EUR Absiegelung ein Kennzeichen hinten (ausserhalb der Zulassung)
- 5,10 EUR Absiegelung beide Kennzeichen (ausserhalb der Zulassung)
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Vorderes Kennzeichen muss erneuert werden:
- altes Schild mitbringen
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
Hinteres Kennzeichen muss erneuert werden:
- altes Schild mitbringen
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Hauptuntersuchung (HU)
Beide Kennzeichen müssen erneuert werden:
- vorderes und hinteres altes Schild mitbringen
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Hauptuntersuchung (HU)
Zuständige Organisationseinheit(en)

