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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

1. Allgemeines:

  • Kurzzeitkennzeichen haben rechts auf gelbem Grund einen Gültigkeitszeitraum von 5 Tagen geprägt und werden für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben.

2. Verfahren:

  • Das betreffende Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein.
  • Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Zulassungstag 5 Tage gültig und dürfen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden. 
  • Kurzzeitkennzeichen werden nicht vordatiert ausgegeben.
  • Es müssen Angaben über die Fahrzeugart, Fahrtstrecke und den Verwendungszweck gemacht werden.

Wichtige Hinweise:

  • Vor der ersten Fahrt müssen vom Halter die genauen technischen Daten des Fahrzeuges in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden.
  • Bei einer polizeilichen Kontrolle wird ohne den komplett ausgefüllten roten Fahrzeugschein von einer Mehrfachbenutzung ausgegangen und die Fahrt sofort beendet.

3. Überführung:

  • Deutsche Kurzzeitkennzeichen können in Deutschland und zur Überführung nach Österreich und Italien benutzt werden.
  • Für die Überführung eines Fahrzeuges in andere Länder benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

4. Entsorgung:

  • Nach Ablauf können die Kurzzeitkennzeichen in der gelben Wertstofftonne entsorgt werden. 

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Gebühren

  • 10,50 Euro Verwaltungsgebühren

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • eVB Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen von einer Versicherung 
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download unter „Formulare“) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 16 Abs. 1,2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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