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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Motorradkennzeichen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

  • Seit dem 08.04.2011 sind vom Gesetzgeber wesentliche Änderungen bezüglich der Kennzeichengröße getroffen worden.
  • Die neue Vorschrift sieht zweizeilige Kennzeichen in der Größe von 180 mm bis 220 mm (Breite) x 200 mm (Höhe) vor.
  • Abhängig ist die Breite von der Anzahl der Zeichen in der unteren Zeile, mindestens vier Zeichen = 180 mm, maximal fünf Zeichen = 220 mm.
  • Der Saisonzeitraum wird zwischen erster und zweiter Zeile eingeprägt.
  • Die Plaketten werden auch zwischen der ersten und der zweiten Zeile geklebt.
  • Die Beschriftung erfolgt in der verkleinerten Mittelschrift Höhe 49 mm, Breite Buchstaben 31 mm, Ziffern 29 mm.
  • Ausnahmen sind leider nicht zulässig.

Wichtiger Hinweis:

  • Wenn der Schildertausch von einem zugelassenen großen Motorradkennzeichen aus dem Bereich der Stadt Oldenburg auf ein kleineres Motorradkennzeichen gewünscht wird, können Sie dies direkt ohne Wartenummer an der Information im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg vornehmen.
  • Auch bei einem großen Motorrad Saisonkennzeichen oder einem großen Motorrad H-Kennzeichen ist der Tausch auf ein kleineres Schild direkt ohne Wartenummer an der Information im Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg möglich.

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Gebühren

  • 4,10 Euro

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Benötigte Unterlagen

  • altes KFZ-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • gültige Hauptuntersuchung (HU)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Erste Verordnung zur Änderung der FZV, Anlage 4, Abschnitt 1, Nr. 1c


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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