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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Neue Zulassungsdokumente seit 01.10.2005

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I

Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung II

Aufgrund der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2004 wurden im Rahmen einer EU-Harmonisierung zum 01.10.2005 bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Dokumente:

  • bis 30.09.2005 Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief       
  • ab 01.10.2005
    Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
    Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief 

Durch diese Einführung werden die Fahrzeugpapiere in der Europäischen Union inhaltlich angeglichen. In Deutschland wird auch die Fälschungssicherheit der Dokumente erhöht. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten dabei ein neues Aussehen und eine neue Bezeichnung. Die technischen Eintragungen werden minimiert, z. B. entfallen im neuen Teil I in Zukunft die Angaben über weitere Bereifungen. 

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) behält ihr kleines Format und dokumentiert nach wie vor die Zulassung zum Verkehr. Sie muss bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird  im DIN A4 Format ausgestellt. Es werden weniger Fahrzeugdaten aufgeführt als im bisherigen Fahrzeugbrief.  Da aber seit dem 1. 10. 2005 nur noch zwei Haltereintragungen möglich sind, muss bei der dritten Umschreibung ein neues Dokument ausgestellt werden. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter werden im Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert.

Was bedeutet die Einführung für Sie als Fahrzeughalter?

Die bisherigen Dokumente (Fahrzeugbrief und -schein) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Ausstellung neuer Dokumente erfolgt aber zwingend, wenn ein Fahrzeug den Halter wechselt. Auch bei einer Adressänderung des Halters, einer technischen Änderung, Neuzulassung oder Wiederzulassung ist ein Umtausch der Dokumente zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten.

Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, das heißt, ein Nebeneinander von einem Dokument „neu“ mit einem Dokument „alt“ für ein einzelnes Fahrzeug wird es nicht geben.

Wichtig:
Bringen Sie deshalb immer ihren Fahrzeugschein und -brief mit! Sind Sie bereits in Besitz der neuen Zulassungsdokumente, dann müssen zukünftig auch immer Teil I und Teil II vorgelegt werden.
(Ausnahme: Adressänderungen, hier benötigen wir nur den neuen Teil I)

Was ändert sich bei Außerbetriebsetzungen?

Seit 01.10.2005 erhalten Sie bei Außerbetriebsetzungen Ihres Fahrzeuges keine Abmeldebestätigung mehr. Die Außerbetriebsetzung des Kfz wird im Teil I (so schon vorhanden) vermerkt, der Ihnen dann wieder ausgehändigt wird. Diesen Teil I bitte sorgfältig aufbewahren und bei der Wiederanmeldung in der Zulassungsbehörde zusammen mit dem Teil II vorlegen oder beide Dokumente bei Verkauf Ihres Kfz gegen Unterschrift an den Käufer übergeben. Sind für das außer Betrieb zu nehmende Fahrzeug noch alte Dokumente vorhanden, tragen wir die Außerbetriebsetzung in den bisherigen Kfz-Brief und in den Kfz-Schein ein. Beide Dokumente werden Ihnen wieder ausgehändigt.  Eine Wiederzulassung erfolgt in diesem Fall nur unter Vorlage dieser beiden Dokumente. 

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Gebühren

  • 8,70 Euro Dokumententausch

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Zuständige Organisationseinheit(en)

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