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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung: Nutzungsvollmacht für Fahrten in Polen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I
Wichtig für alle, die nicht mit dem eigenen Auto in Polen unterwegs sind:
- Die Stadt Oldenburg weist darauf hin, dass nach der polnischen Straßenverkehrsordnung der Führer eines Fahrzeuges, der nicht gleichzeitig Halter ist, die rechtmäßige Benutzung dieses Fahrzeuges durch ein Dokument nachweisen muss.
- Diese Regelung dürfte insbesondere den Güterkraftverkehr und Kraftomnibusverkehr betreffen, da hier in der Regel der Halter eines Fahrzeuges nicht gleichzeitig Führer des jeweiligen Fahrzeuges ist.
- Ein Muster für eine solche schriftliche Ermächtigung finden Sie unten im Formularbereich als PDF Download. Zusätzlich haben wir Sie dort auch noch die gesetzlichen Grundlagen dieser neuen Bestimmung hinterlegt. Der Text ist auf polnisch (Seite 1) und deutsch (Seite 2)
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)

