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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen / H Kennzeichen

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
  • Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.
  • Hierfür muss eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchgeführt und ein spezielles Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) für Ihr Fahrzeug erstellt werden.
  • Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
  • Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.

Hinweis:

  • Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
  • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
  • Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf.Wunschkennzeichen
  • 2,60 Euro ggf. Kosten bei einer Kennzeichenreservierung 
  • 15,30 Euro bei ungetypten Fahrzeugen (d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
  • 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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    Benötigte Unterlagen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gutachten nach § 23 STVZO inkl. Hauptuntersuchung (HU)
    • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
    • Zulassungsbescheinigung I /Fahrzeugschein
      bzw. Abmeldebescheinigung, sofern noch altes Dokument 
    • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • eVB Nummer von einer Versicherung
    • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Ggf. Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (Dieselfahrzeuge ab Baujahr 1969, Benzin betriebene Fahrzeuge ab Baujahr 1977)
    • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde).
    • Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- u. Abgasuntersuchung.
    • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.

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    Formulare

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    Rechtsgrundlagen (Allgemein)

    • § 9 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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    Zuständige Organisationseinheit(en)

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