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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Ratschläge für Fahrzeugverkäufe

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sollten Sie aus Sicht der Zulassungsbehörde folgendes beachten:

  • Bitte sorgen Sie selbst für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
  • Sie haften so lange Sie der eingetragene Halter des Fahrzeuges sind!
  • Zur Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung I /  Fahrzeugschein, die  Zulassungsbescheinigung II /  Fahrzeugbrief und die Kennzeichenschilder.

Ohne diese 3 Unterlagen können Sie das Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Fahrzeuge im angemeldeten Zustand verkauft werden und der Käufer sich trotz Kaufvertrag und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung nicht daran hält. Dann kann es für Sie als ehemaligen Halter zu teilweise erheblichen Nachteilen und finanziellen Verlusten kommen.

Zusätzlich raten wir Ihnen:

1. Schließen Sie nur schriftliche Kaufverträge!

  • Mit einem schriftlichen Kaufvertrag, in dem Sie gut lesbar Name und die komplette Anschrift des Käufers, des Verkäufers, das amtliche Kennzeichen, Fahrzeugdaten und das Verkaufs- und Übergabedatum vermerken, haben Sie auch später z.B. gegenüber der Zulassungsbehörde einen Nachweis darüber, an wen Sie das Fahrzeug veräußert haben. Des weiteren muss auf dem Vertrag die Übergabe der Fahrzeugpapiere und die Verpflichtung zur sofortigen Ab- bzw. Ummeldung vermerkt sein.

  • In der Regel erfüllt ein schriftlicher Kaufvertrag aus dem Schreibwarenhandel oder des ADAC diese Anforderungen. 

2. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht vor dem Verkauf außer Betrieb genommen haben: 

  • Übersenden Sie bitte Ihrer zuständigen Zulassungsstelle eine Kopie des Kaufvertrages, damit Schritte gegen den Käufer Ihres Fahrzeuges eingeleitet werden können, falls dieser Ihr Fahrzeug nicht unverzüglich abmeldet oder umschreibt!

3. Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen!

  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich immer den Original-Personalausweis zeigen und entnehmen Sie daraus die Personalien. Vermerken Sie am besten auch die Ausweisnummer. Einige Käufer geben bewusst falsche Namen und Anschriften an. Ein seriöser Käufer dürfte für Ihre Vorsicht bestimmt Verständnis haben. Bitte notieren Sie sich auch die Telefonnummer des Käufers!

4. Verkauf ins Ausland:

  • Bitte setzen Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ins Ausland selber außer Betrieb. Ein Kaufvertrag mit einer im Ausland lebenden Person kann vom Bürgerbüro Nord nicht bearbeitet werden.

 
Hinweis:

  • Alle Ratschläge auf dieser Seite stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Der Kaufvertrag kommt privatrechtlich zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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