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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen / Händlerkennzeichen / 06
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
Rote Dauerkennzeichen / 06 können zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen nur beantragt werden von
- Kfz-Herstellern
- Kfz-Teileherstellern
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Händlern
Voraussetzungen:
- Eine Betriebsstätte im Bereich der Stadt Oldenburg
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
- Verkehrszentralregister ohne Eintragungen
Gültigkeit:
- 6 Monate Probezeit, dann nach Vorsprache 12 Monate
Wichtiger Hinweis:
Antragstellung ist nur im Bürgerbüros Nord, Zimmer 8, möglich.
Gebühren
- 100,00 € Verwaltungsgebühren
- 10,20 € pro Fahrzeugscheinheft
Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ohne Eintrag
- Führungszeugnis des Geschäftsinhabers ohne Eintrag
- eVB Nummer für ein rotes Dauerkennzeichen
- Betriebsstättennachweis
- Personalausweis des Geschäftsführers
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 16 Abs. 1,3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

