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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Rotes Dauerkennzeichen / Händlerkennzeichen / 06

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen

Rote Dauerkennzeichen / 06 können zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen nur beantragt werden von

  • Kfz-Herstellern
  • Kfz-Teileherstellern
  • Kfz-Werkstätten
  • Kfz-Händlern

Voraussetzungen:

  • Eine Betriebsstätte im Bereich der Stadt Oldenburg
  • Führungszeugnis ohne Eintragungen
  • Verkehrszentralregister ohne Eintragungen

Gültigkeit:

  • 6 Monate Probezeit, dann nach Vorsprache 12 Monate

Wichtiger Hinweis:
Antragstellung ist nur im Bürgerbüros Nord, Zimmer 8, möglich.

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Gebühren

  • 100,00 € Verwaltungsgebühren
  • 10,20 € pro Fahrzeugscheinheft

Die Gebühren des Bürgerbüro Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Benötigte Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ohne Eintrag
  • Führungszeugnis des Geschäftsinhabers ohne Eintrag 
  • eVB Nummer für ein rotes Dauerkennzeichen
  • Betriebsstättennachweis
  • Personalausweis des Geschäftsführers

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 16 Abs. 1,3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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