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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
- Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mind. 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den einmal beantragten Zeitraum zugelassen. Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit bis das Fahrzeug abgemeldet wird.
- Bei Motorrädern fällt ein Saisonschild immer etwas größer als ein normales Kennzeichen aus, weil der Saisonbereich zusätzlich auf das Schild geprägt werden muss.
- Falls die Kfz.-Nummer Ihres Motorrades aus 2 Buchstaben und 3 Ziffern besteht, wird Ihnen für ein Saisonkennzeichen eine kleinere Kfz.-Nummer zugeteilt.
- Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
- Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB Nr. ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich!
Hinweis:
- Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
- Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
- 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen
- 15,30 Euro ungetypte Fahrzeuge (d. h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
- Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass,
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
bzw. Abmeldebescheinigung, sofern noch altes Dokument - Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
Formulare
- KFZ - Vollmacht
- Wunschkennzeichen-Online-Reservierung
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 18,3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

