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Anliegen A-Z: KFZ - Kennzeichen: Diebstahl oder Verlust / Umkennzeichnung
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Kennzeichen
- Bitte beachten Sie, dass eine Verlusterklärung zum Kennzeichen abgeben werden muss. Dazu ist das persönliche Erscheinen des Halters erforderlich.
- Wurden ein oder beide Kfz - Schilder gestohlen oder verloren, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe neuer Kennzeichen erforderlich.
- Bitte kommen Sie in diesem Fall unverzüglich zum Bürgerbüro.
- Das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, durch das Bürgerbüro in die bundesweite polizeiliche Fahndung gegeben.
- Falls nach Kennzeichendiebstahl oder Kennzeichenverlust noch eine weite Autofahrt zum Wohnort ansteht, sollte eine Polizeidienststelle aufgesucht werden. Dort wird eine entsprechende Anzeige mit Tagebuch-Nr. aufgenommen.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei Kennzeichendiebstahl oder Verlust nicht beantragt werden, da das Fahrzeug zugelassen ist.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
- 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro ggf. Kosten bei einer Kennzeichenreservierung
- 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Das noch vorhandene Kennzeichenschild (bei Verlust eines Schildes)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

