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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Wiederzulassung

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Ihr Fahrzeug war bereits in Oldenburg auf Ihren Namen zugelassen und ist zur Zeit außer Betrieb gesetzt. Nun soll Ihr Fahrzeug wieder angemeldet werden.

  • Wenn Ihre alten Schilder das blaue EU-Zeichen enthalten und bei der Außerbetriebsetzung von Ihnen reserviert wurden, können die Schilder  weiter benutzt werden.
  • Bitte bedenken Sie, dass diese Kennzeichenreservierung nur für das außerbetriebgesetzte Fahrzeug gilt und nicht länger als 1 Jahr besteht.

Hinweis:

  • Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters - § 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
  • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
  • Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 12,00 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen
  • 2,60 Euro ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung
  • 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB Nummer von einer Versicherung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichenschilder (falls diese reserviert wurden)
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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