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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: bei Umzug nach Oldenburg (Standortverlegung)
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Wenn Sie nach Oldenburg verzogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
- Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
- Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 27,40 Euro Verwaltungsgebühren
- 10,20 Euro ggf. Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung
- 8,70 Euro ggf. EU-Fahrzeugpapiere
- 15,30 Euro ungetypte Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II /Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- eVB Nummer von einer Versicherung
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Die auswärtigen Kennzeichenschilder
- Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 13 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

