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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Gebrauchtwagen - außer Betrieb gesetzt, vorher in Oldenburg zugelassen
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Ihr neu erworbenes Oldenburger Gebrauchtfahrzeug ist gegenwärtig außer Betrieb gesetzt.
- Sollten die ehemaligen Oldenburger Kennzeichenschilder noch vorhanden sein und wurden sie bei der Außerbetriebsetzung reserviert, können Sie diese weiter nutzen. Dann müssen die Kennzeichenschilder zur Zulassung mitgebracht werden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schilder weiterbenutzen dürfen, die bereits das blaue EU Zeichen enthalten.
Hinweis:
- Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters - § 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
- Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 19,20 Euro Verwaltungsgebühren
- 8,70 Euro ggf. für EU - Umtausch
- 27,40 Euro Verwaltungsgebühren/Umkennzeichnung
- 10,20 Euro ggf. für Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro ggf. für Kosten einer Kennzeichenreservierung
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- bzw. Abmeldebescheinigung sofern noch altes Dokument
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- eVB Nummer von einer Versicherung
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
- Oder möchten Sie ein anderes Kennzeichen?
Dann ist eine Umkennzeichnung erforderlich. Hierfür benötigen Sie keine weiteren als die oben genannten Unterlagen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

