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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung Gebrauchtwagen, nicht in Oldenburg zugelassen
Beschreibung
Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist außerhalb Oldenburgs zugelassen.
Hinweis:
Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühren
- Verwaltungsgebühren = 29,50 Euro
- ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
- ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
- Bei ungetypten Fahrzeugen d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 15,30 Euro.
- ggf. EU-Fahrzeugpapiere = 8,70 Euro
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Nachweis über gültige HU inkl. AU
- eVB Nummer von einer Versicherung
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- Auswärtige Kennzeichenschilder
- Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.
Hier finden Sie Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen!
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
Zuständige Organisationseinheit(en)

