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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung Gebrauchtwagen, noch in Oldenburg zugelassen

Beschreibung

Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist noch in Oldenburg zugelassen. 

Hinweis:

Seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).

Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.

Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

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Gebühren

  • Verwaltungsgebühren = 19,20 Euro
  • Verwaltungsgebühren/Umkennzeichnung = 29,50 Euro
  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
  • ggf. EU-Fahrzeugpapiere = 8,70 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.


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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
  • Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Nachweis über gültige HU inkl. AU
  • eVB Nummer von einer Versicherung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch selber ausweisen können.

Oder möchten Sie ein anderes Kennzeichen?


Dann ist eine Umkennzeichnung erforderlich. Hierfür benötigen Sie keine weiteren als die oben genannten Unterlagen.

Wenn Sie die bisherigen Kfz.-Schilder nicht übernehmen oder umkennzeichnen möchten, müssen Sie diese  vom Fahrzeug abmontieren und vorlegen.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Schilder weiterbenutzen dürfen, die bereits das blaue EU Zeichen enthalten.

Hier finden Sie Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen!


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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