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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung

Unter dem Begriff "Importfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge ohne Brief" fallen folgende:

  1. Importfahrzeuge Neu 
  2. Hinweis: Die Bearbeitung neuer Importfahrzeuge erfolgt im Bürgerbüro Nord sowie im Bürgerbüro Mitte
  3. Importfahrzeuge Gebraucht
  4. Gebrauchte, im Eigenbau entstandene Inlandsfahrzeuge
  5. Fahrzeuge, deren Halter bisher die Bundeswehr war und für die kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde
  6. Hinweis: Die Bearbeitung der unter Punkt 2-4 genannten Fahrzeuge erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Nord

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Gebühren

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

  • 26,90 Euro bis 56,00 Euro Verwaltungsgebühren
  • 10,20 Euro ggf. für Wunschkennzeichen
  • 2,60 Euro ggf. für Kosten einer Kennzeichenreservierung

Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

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Benötigte Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden !

  • gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Kaufvertrag / Rechnung mit / vom deutschen Händler
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC - Bescheinigung) oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
  • Die CoC - Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC).Diese Bescheinigung wird Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 01.10.2005 ausgehändigt.
  • eVB Nummer von einer Versicherung
  • Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
  • vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch ausweisen können
  • Unterlagen für die Zulassung von anderen gebrauchten Inlandsfahrzeugen (s.o.) bitte telefonisch erfragen unter 235-3476 oder 235 3037.
  • Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ist ein gültiger HU inkl. AU  Bericht erforderlich 
  • Sofern das Fahrzeug nicht aus einem Mitgliedstaat der EU eingeführt wird oder aus dem Besitz der hier stationierten ausländischen Streitkräfte kommt, ist der Verzollungsnachweis vorzulegen.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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