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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
Unter dem Begriff "Importfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge ohne Brief" fallen folgende:
- Importfahrzeuge Neu Hinweis: Die Bearbeitung neuer Importfahrzeuge erfolgt im Bürgerbüro Nord sowie im Bürgerbüro Mitte
- Importfahrzeuge Gebraucht
- Gebrauchte, im Eigenbau entstandene Inlandsfahrzeuge
- Fahrzeuge, deren Halter bisher die Bundeswehr war und für die kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde Hinweis: Die Bearbeitung der unter Punkt 2-4 genannten Fahrzeuge erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Nord
Gebühren
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 26,90 Euro bis 56,00 Euro Verwaltungsgebühren
- 10,20 Euro ggf. für Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro ggf. für Kosten einer Kennzeichenreservierung
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden !
- gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Kaufvertrag / Rechnung mit / vom deutschen Händler
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC - Bescheinigung) oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen Die CoC - Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC).Diese Bescheinigung wird Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 01.10.2005 ausgehändigt.
- eVB Nummer von einer Versicherung
- Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
- vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
- Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht (Download PDF) von Ihnen. Die bevollmächtigte Person muss sich dann auch ausweisen können
- Unterlagen für die Zulassung von anderen gebrauchten Inlandsfahrzeugen (s.o.) bitte telefonisch erfragen unter 235-3476 oder 235 3037.
- Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ist ein gültiger HU inkl. AU Bericht erforderlich
- Sofern das Fahrzeug nicht aus einem Mitgliedstaat der EU eingeführt wird oder aus dem Besitz der hier stationierten ausländischen Streitkräfte kommt, ist der Verzollungsnachweis vorzulegen.
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)

