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Anliegen A-Z: KFZ - Zulassung: Zwangsweise Außerbetriebnahme wegen Versicherungsmangel
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht KFZ - Zulassung
- Wenn die Kfz-Versicherung den Versicherungsschutz elektronisch bei der zuständigen Zulassungsbehörde zurückgezogen hat, hat das ein Zwangsstilllegungsverfahren zur Folge.
- In diesem Fall wird schriftlich eine gebührenpflichtige Verfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz vom Bürgerbüro Nord an den Kfz-Halter übersandt.
- Nun sollte sehr schnell Kontakt mit der entsprechenden KFZ-Versicherung aufgenommen werden, damit es nicht zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges kommt.
- Laut neuester gesetzlicher Regelungen ist es leider nicht mehr möglich, die fehlende Kfz-Versicherung eines noch zugelassenen Fahrzeuges durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) oder durch Vorlage bzw. mündlicher Nennung einer eVB Nr. wieder in Kraft zu setzen!
- Bei einem Versicherungsmangelverfahren muss der Versicherer der zuständigen Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz ausschließlich elektronisch per elektronischer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (eVB Ü) einspielen.
Wichtiger Hinweis:
Kfz-Versicherungsmängel werden ausschließlich im Bürgerbüro Nord bearbeitet.
Gebühren
- 30,00 Euro Erste Verfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz
- 140,00 Euro Zweite Verfügung wegen fehlendem Versicherungsschutz
Benötigte Unterlagen
- Bitte legen Sie bei Abschluss oder Änderung einer Kfz-Versicherung immer die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein mit dem aktuellen Namen und der aktuellen Anschrift vor, damit die richtigen Daten erfasst werden können. Schon bei geringfügigen Abweichungen der Datensätze kann der elektronische Versicherungswechsel nicht erfolgen.
- Der neue Versicherungsschutz besteht erst, wenn die elektronische Übermittlung der eVB Ü durch Ihre Versicherung erfolgreich bei der Zulassungsbehörde verarbeitet werden konnte!
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 23 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.B. m § 3 FZV
Zuständige Organisationseinheit(en)

