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Anliegen A-Z: Kinderreisepass - Erstbeantragung
Beschreibung
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1. Allgemeines:
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass. Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr ausgestellt.
2. Beantragung:
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist in Oldenburg nur möglich, wenn das Kind hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepass muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) persönlich gestellt werden. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muß das Formular "Zustimmungserklärung" ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden. Das Formular steht Ihnen unten im Download zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zu den Passbildern finden Sie hier:
Wichtiger Hinweis:
Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen und müssen Kinder den Pass unterschreiben.
3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Gültigkeit:
Kinderausweise behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinderreisepässe werden für 6 Jahre ausgestellt. Sie können verlängert werden, die Gültigkeitsdauer ist aber immer auf das 12. Lebensjahr beschränkt.
5. Verlängerung
Die Verlängerung eines Kinderausweises ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr möglich. Es muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.
6. Verlust:
Bei Verlust des Kinderreisepasses/Kinderausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Das Formular steht Ihnen unten im Download zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA:
Der Kinderreisepass berechtigt nur dann zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Ist der Kinderreisepass dagegen zwar vor dem 26.10.2006 ausgestellt, die Gültigkeit aber nach diesem Stichtag verlängert worden, berechtigt er nicht zur visumfreien Einreise in die USA.
Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit dem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass visumfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.
Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein. Nähere Informationen finden Sie hier:
Allgemeiner Hinweis:
Bei Reisen außerhalb der EU kann es vorkommen, dass auch vor dem 10. Lebensjahr ein Foto im Kinderausweis/Kinderreisepass erforderlich ist bzw. der Kinderausweis/Kinderreisepass nicht anerkannt wird. Beachten Sie bitte dazu die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes hier:
Änderungen ab 01. November 2007:
Kinder werden nicht mehr in den ePass oder im vorläufigen Reisepass eingetragen
Gebühren
- 13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
- 6,00 Euro für die Verlängerung oder Änderung
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde im Original
- alter Kinderausweis (soweit vorhanden)
- Zustimmungserklärung und die Personalausweise beider Elternteile
- rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes im Format 45 mm x 35 mm
- Körpergröße und Augenfarbe
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Passgesetz (PassG)
Zuständige Organisationseinheit(en)


