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Anliegen A-Z: Kircheneintritt

Beschreibung

Ein Kircheneintritt kann nicht bei der Stadt Oldenburg erfolgen (wie z. B. der Kirchenaustritt beim Standesamt).

Einen Kircheneintritt können Sie nur bei der zuständigen Kirche erklären; nähere Informationen erhälten Sie  beim zuständigen Kirchenbüro (Adresse und Telefonnummer sind im örtlichen Telefonbuch zu finden), z. B.

Ev.-luth. Kirchengemeinde Oldenburg, Peterstr. 25, Tel. 0441 / 9 26 85-4.
Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Georgstr. 5, Tel. 0441 / 390 306-0.


Bei einem Wechsel der Konfession (z. B. von katholisch nach evangelisch) ist vor dem Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft ein Kirchenaustritt erforderlich (beim Standesamt des Wohnortes). Die Gebühr für den Austritt fällt in Höhe von 25,-- Euro an.

Informationen zum Kirchenaustritt finden Sie hier:

Informationen zum Nachweis der Kirchenzugehörigkeit finden Sie hier:

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