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Anliegen A-Z: Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtl. Eingriffe
Beschreibung
Kostenerstattungsbeträge werden für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Eingriffe in Natur und Landschaft infolge baulicher oder gewerblicher Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der Grundstücke erhoben.
Als Ausgleichsmaßnahmen kommen dabei - neben anderen Maßnahmen - in erster Linie die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen sowie die Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen und die Begrünung baulicher Anlagen in Betracht.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen sind die § 135 a - c des
Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen.
Ihre Ansprechpartner:
- Herr Fleischer, Telefon: 0441 - 235 2383
- Herr Förster, Telefon: 0441 - 235 2374
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Zuständige Organisationseinheit(en)

