Anliegen A-Z: Kraftfahrzeug - wegen Abschleppung Information einholen
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde hat neben vielen anderen Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt sind, abgeschleppt werden. Oftmals sind dies Fahrzeuge, die widerrechtlich auf eigens für Menschen mit Behinderungen vorbehaltenen Flächen abgestellt sind, aber auch Fahrzeuge, die andere Verkehrsteilnehmer oder sogar Notfallfahrzeuge wie Feuerwehr oder Krankenwagen behindern.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der Firma Wiechmann abgestellt und können dort unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Personalausweises abgeholt werden.
Abschleppdienst Firma Klaus Wiechmann
Am Schulgraben 6, 26135 Oldenburg
Telefon 0441/92 00 40 2
VWG Linie 302
Haltestelle: Georg-Bölts-Straße
Bei großen Sonderveranstaltungen wie Kramermarkt oder Stadtfest werden auch andere Flächen genutzt. Der Verbleib des Fahrzeuges kann beim Zentralen Außendienst der Stadt Oldenburg unter den Telefonnummern 0441/235 3531 oder 0441/235 3530 erfragt werden. Außerdem wird die Polizei über jede Abschleppmaßnahme informiert, so dass Sie außerhalb der städtischen Dienstzeiten auch dort nachfragen können.
Die Abschleppkosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt, ebenso wie entstandene Verwaltungsgebühren. Außerdem wird ein Verwarngeld erhoben.
Zuständige Organisationseinheit(en)

