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Anliegen A-Z: Lastschriftverfahren

Beschreibung

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen  besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschriftverfahren.

Die Stadtkasse übernimmt dabei

  • die Überwachung der Zahlungstermine (auch bei Nachzahlungen und Ermäßigungen)
  • die Abbuchung der richtigen und fälligen Beträge; Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Dieses Verfahren spart

  • Säumnisfolgen (Mahngebühren, Säumniszuschläge etc.) bei verspäteter Zahlung
  • das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks und die (ggfs. kostenpflichtige) Änderung von Daueraufträgen

Außerdem wird der Verwaltungsaufwand für die zu bearbeitenden Zahlungseingänge erheblich verringert.

Voraussetzungen zum Lastschriftverfahren

  • Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist die notwendige Deckung des Girokontos zum Fälligkeitstag unbedingt erforderlich.
  • Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  • Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist eine Einzugsermächtigung erforderlich. Der Vordruck steht im Download zur Verfügung. Er ist ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtkasse Oldenburg zu senden.
  • Alternativ kann die Einzugsermächtigung in Form einer E-Mail an die Stadtkasse übersandt werden (kasse@stadt-oldenburg.de), die alle Angaben aus dem Vordruck beinhalten muss (Name, Vorname,  Kassenzeichen, Bankverbindung).         

In diesem Zusammenhang weisen wir allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Daten, die mit einer E-Mail versendet werden, wie eine Postkarte von jedermann gelesen werden können. Auch Unbefugte können diese Daten lesen und ggf. missbräuchlich verwenden.

Wichtige Hinweise:

  • sollte sich später die Bankverbindung ändern, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung, versehen mit der Unterschrift
  • die Abbuchung von einem Sparkonto ist leider nicht möglich
  • bestehende Daueraufträge müssen bei der Bank rechtzeitig gekündigt werden, damit Doppelzahlungen vermieden werden

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Gebühren

  • keine
  • ggf. Stornogebühren der Bank für die Nichteinlösung der Lastschrift (z.B. Konto erloschen, keine ausreichende Deckung). Diese gehen zu Lasten des Kontoinhabers, wenn er diese zu vertreten hat

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gemeindekassenverordnung (GemKVO)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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