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Anliegen A-Z: Lebenspartnerschaft, Namensführung

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Lebenspartnerschaft

1. Gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname

Sie haben verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft:

  • Sie können bei der Begründung der Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen
    bestimmen.
  • Es kann der Name des einen oder des anderen Lebenspartners bzw. der einen oder der anderen Lebenspartnerin sein.
  • Die Lebenspartnerschaftsnamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Begründung der Lebenspartnerschaft
    erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt
    vorgenommen werden.

  • Beispiel:
    Sabine Traum, geb. Sommer & Thea Traum oder
    Sabine Sommer & Thea Sommer, geb. Traum

Hinweis:
Eine Lebenspartnerschaftsnamensbestimmung ist unwiderruflich.

2. Getrennte Namensführung

  • Wenn Sie keinen Lebenspartnerschaftsnamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Lebenspartnerschaft tragen.
  • Beispiel:
    Sabine Sommer & Thea Traum  

3. Doppelname

  • Sofern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.
  • Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
  • Die
    Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem
    späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

  • Beispiel:
    Sabine Sommer & Thea Sommer-Traum oder
    Sabine Sommer & Thea Traum-Sommer oder
    Sabine Sommer-Traum & Thea Traum oder
    Sabine Traum-Sommer & Thea Traum

Hinweis:
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Lebenspartner/Lebenspartnerinnen lässt das deutsche Namensrecht nicht zu!


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