Anliegen A-Z: Lebenspartnerschaft, Namensführung
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Lebenspartnerschaft
1. Gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname
Sie haben verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft:
- Sie können bei der Begründung der Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen
bestimmen. - Es kann der Name des einen oder des anderen Lebenspartners bzw. der einen oder der anderen Lebenspartnerin sein.
- Die Lebenspartnerschaftsnamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Begründung der Lebenspartnerschaft
erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt
vorgenommen werden. - Beispiel:
Sabine Traum, geb. Sommer & Thea Traum oder
Sabine Sommer & Thea Sommer, geb. Traum
Hinweis:
Eine Lebenspartnerschaftsnamensbestimmung ist unwiderruflich.
2. Getrennte Namensführung
- Wenn Sie keinen Lebenspartnerschaftsnamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Lebenspartnerschaft tragen.
- Beispiel:
Sabine Sommer & Thea Traum
3. Doppelname
- Sofern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.
- Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
- Die
Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem
späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. - Beispiel:
Sabine Sommer & Thea Sommer-Traum oder
Sabine Sommer & Thea Traum-Sommer oder
Sabine Sommer-Traum & Thea Traum oder
Sabine Traum-Sommer & Thea Traum
Hinweis:
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Lebenspartner/Lebenspartnerinnen lässt das deutsche Namensrecht nicht zu!
Zuständige Organisationseinheit(en)

