Anliegen A-Z: Lebenspartnerschaft, Trauzeuge
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Lebenspartnerschaft
Lebenspartner/Lebenspartnerinnen können mit oder ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten.
Das Gesetz überlässt es den Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen, ob sie mit einem oder mit zwei Trauzeugen zum Standesbeamten gehen oder keinen benennen wollen.
Zuständige Organisationseinheit(en)

