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Anliegen A-Z: Lebenspartnerschaft, Trauzeuge

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Lebenspartnerschaft

Lebenspartner/Lebenspartnerinnen können mit oder ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten.

Das Gesetz überlässt es den Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen, ob sie mit einem oder mit zwei Trauzeugen zum Standesbeamten gehen oder keinen benennen wollen.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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