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Anliegen A-Z: Lohnsteuerklasse
Beschreibung
1. Lohnsteuerklasse ändern
Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für 2012 erfolgt auf Antrag beim zuständigen Finanzamt.
Das Finanzamt stellt eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug 2012 bis zum Start des ELStAM-Verfahrens (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) anhand dieser Bescheinigung auszuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Oldenburg.
2. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
3. Wegfall Lohnsteuerkarte
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Einkommensteuergesetz (EStG)

