Anliegen A-Z: Mahnung
Beschreibung
Wurde eine Zahlung zum Fälligkeitstermin einer Forderung nicht entrichtet, wird von der Stadtkasse Oldenburg eine (automatisch erstellte) Mahnung versandt.
Es sollte zunächst geprüft werden:
- ob bei erfolgter Zahlung die Angaben im Verwendungszweck der Überweisung richtig sind. Die Stadtkasse Oldenburg benötigt unbedingt das komplette Kassenzeichen, das in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung teilweise nicht möglich.
- ob aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde
- ob sich eventuell die Mahnung und die Überweisung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuelle Säumniszuschläge grundsätzlich zu bezahlen.
Wichtige Hinweise:
- erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung/Zahlungserinnerung wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet
Es können kostenpflichtige Mahnungen vermieden werden, wenn bei regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen am Lastschriftverfahren teilgenommen wird.
Bei Rückfragen (kasse@stadt-oldenburg.de) bitte immer das vollständige Kassenzeichen anzugeben.
Zuständige Organisationseinheit(en)

