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Anliegen A-Z: Melderegisterauskunft einfach
Beschreibung
Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Zuname
- Doktorgrad
- letzte Meldeanschrift, und
- ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist,
- Wegzugsadresse, falls die gesuchte Person verzogen ist.
Sofern Sie weitere Daten zu einer Person wissen möchten, handelt es sich um erweiterte Melderegisterauskunft .
Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.
Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung entrichtet wird durch:
- erteilter Lastschrift (bitte BLZ, Bankinstitut und Konto-Nummer vollständig angeben und unterschreiben); daher ist eine Beantragung per E-Mail nicht möglich
- unterschriebener Überweisungsträger einer Postbank
- in Ausnahmefällen bar
Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.
Gebühren
- 4,80 Euro
Benötigte Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- keine
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit den Daten zur gesuchten Person
- Bitten denken Sie an die Gebührenbegleichung (siehe oben)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

