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Anliegen A-Z: Melderegisterauskunft erweitert

Beschreibung

Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

  • Vor- und Familienname; frühere Namen
  • Doktorgrad
  • Meldeanschrift, frühere Anschriften; Tag des Ein- und Auszugs
  • Sterbetag und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtstag und -ort
  • Familienstand ; Name des Ehe- bzw. Lebenspartners
  • gesetzliche Vertreter

Die erweiterte Auskunft ist allerdings nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wofür die Daten benötigt werden und eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht.

Eine Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro. Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung bezahlt wird durch:

  • erteilter Lastschrift (bitte BLZ, Bankinstitut und Konto-Nummer vollständig angeben und unterschreiben); daher ist eine Beantragung per E-Mail nicht möglich
  • unterschriebener Überweisungsträger einer Postbank  
  • in Ausnahmefällen bar

Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

Die Person, über die eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt wurde, wird informiert, wer Auskunft erhalten hat.

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Gebühren

  • 8 bis 14,-- Euro

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Benötigte Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Daten zur gesuchten Person
  • Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die Daten benötigt werden
  • Bitte denken Sie an die Gebührenbegleichung (siehe oben).

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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