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Anliegen A-Z: Meldeverhältnis - Klärung
Beschreibung
Sie möchten erfahren, was über Sie im Melderegister vermerkt ist, bzw. ob die dort gespeicherten Daten auf dem neuesten Stand sind?
Voraussetzungen:
Sie sind in Oldenburg gemeldet
Verfahren:
- persönliche Klärung oder
- Beantragung einer Meldebescheinigung (schriftlich mit Scheck für die Gebühr)
Bearbeitungszeit:
umgehend
Allgemeiner Hinweis:
Das Melderegister enthält alle personenbezogenen Daten wie
Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Religionszugehörigkeit, frühere und weitere Wohnsitze, Staatsangehörigkeit etc.
Der Umfang ist in § 22 Nds. Meldegesetz festgelegt.
Gebühren
4,80 Euro bei Beantragung einer Meldebescheinigung
Benötigte Unterlagen
Bei persönlichem Erscheinen: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§§ 5 und 27 Nds. Meldegesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)

