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Anliegen A-Z: Meldeverhältnis - Klärung

Beschreibung

Sie möchten erfahren, was über Sie im Melderegister vermerkt ist, bzw. ob die dort gespeicherten Daten auf dem neuesten Stand sind?

Voraussetzungen:
Sie sind in Oldenburg gemeldet

Verfahren:

  • persönliche Klärung oder
  • Beantragung einer Meldebescheinigung (schriftlich mit Scheck für die Gebühr)

Bearbeitungszeit:
umgehend

Allgemeiner Hinweis:
Das Melderegister enthält alle personenbezogenen Daten wie
Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Religionszugehörigkeit, frühere und weitere Wohnsitze, Staatsangehörigkeit etc.
Der Umfang ist in § 22 Nds. Meldegesetz festgelegt.

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Gebühren

4,80 Euro bei Beantragung einer Meldebescheinigung

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Benötigte Unterlagen

Bei persönlichem Erscheinen: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 5 und 27 Nds. Meldegesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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