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Anliegen A-Z: Nachbeurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland

Beschreibung

Gesamtübersicht Personenstandsurkunde

1. Allgemeines

Für eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) kann

  • nachträglich und
  • ohne zeitliche
    Befristung
  • ein Antrag auf Beurkundung der Begründung in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister gestellt werden.

2. Voraussetzung

Die Möglichkeit einer Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft
besteht für

  • deutsche Staatsangehörige oder
  • Staatenlose,
  • heimatlose Ausländer und
  • ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Hinweis:
Eine dieser Voraussetzungen muss eine der im Ausland verpartnerten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.

3. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • die Lebenspartner
  • sowie deren Eltern und
  • Kinder
4. Zuständigkeit
  • Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der antragsberechtigten Person im Inland.
  • Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin.
  • Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch mit uns in Verbindung, um nähere Informationen zu erhalten
    und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.

5. Kontakt

Frau Konschak, Tel. 0441/235-3260


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Gebühren

  • Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 65,00 Euro
  • Einzelfallabhängig können weitere Kosten entstehen, z. B. für die Aufnahme einer Namenserklärung

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Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.


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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • § 35 Personenstandsgesetz (PStG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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