Subnavigation:
Anliegen A-Z: Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Beschreibung
Gesamtübersicht Personenstandsurkunde
1. Allgemeines
Für eine im Ausland geschlossene Ehe kann
- nachträglich und
- ohne zeitliche Befristung
- ein Antrag auf Beurkundung der Eheschließung in einem deutschen Eheregister gestellt werden.
- Gleiches gilt für Ehen, die in Deutschland vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person (z.B. Konsulatsangehörigen) in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist.
- In diesem Fall darf keiner der Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
2. Voraussetzung
Die Möglichkeit einer Nachbeurkundung der im Ausland oder im Inland geschlossenen Ehe besteht für
- deutsche Staatsangehörige oder
- Staatenlose,
- heimatlose Ausländer und
- ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Hinweis:
Eine dieser Voraussetzungen muss eine der Eheleute zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatte. Sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.
4. Zuständigkeit
- Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der antragsberechtigten Person im Inland.
- Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin.
5. Kontakt
Frau Konschak, Tel. 0441/235-3260
Gebühren
- Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 65,00 Euro
- Einzelfallabhängig können weitere Kosten entstehen (z. B. für die Aufnahme einer Namenserklärung)
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.
- Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch mit uns in Verbindung, um nähere Informationen zu erhalten
und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 34 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

