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Anliegen A-Z: Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Beschreibung
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde
1. Allgemeines
Für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall kann
- nachträglich und
- ohne zeitliche Befristung
- ein Antrag auf Beurkundung des Sterbefalls in einem deutschem Sterberegister gestellt werden.
2. Voraussetzung
Die Möglichkeit der Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls besteht für
- deutsche Staatsangehörige oder
- Staatenlose,
- heimatlose Ausländer und
- ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Hinweis:
Eine dieser Voraussetzungen muss die im Ausland verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes erfüllt haben.
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person.
4. Zuständigkeit
- Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der verstorbenen Person bzw. das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der antragsberechtigten Person im Inland.
- Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin.
- Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch mit uns in Verbindung, um nähere Informationen zu erhalten und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren.
5. Kontakt
Frau Konschak, Tel. 0441/235-3260
Gebühren
- Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 30,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)

