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Anliegen A-Z: Oldenburg-Pass
Beschreibung
Der Oldenburg-Pass verschafft seinen Inhabern Ermäßigungen, zum Beispiel bei Eintrittspreisen oder Mitgliedsbeiträgen.
Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld, ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können den Oldenburg-Pass erhalten.
Weitere Informationen sowie eine Auflistung der Stellen, an denen der Oldenburg-Pass akzeptiert wird, erhalten Sie auf den Seiten der Lokalen Agenda 21.
Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung
Hinweis: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kann der Oldenburg-Pass nur durch den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Gebühren
- 5,00 Euro
- 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen
- Aktueller Leistungsbescheid
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Organisationseinheit(en)

