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Anliegen A-Z: Oldenburg-Pass

Beschreibung

Der Oldenburg-Pass verschafft seinen Inhabern Ermäßigungen, zum Beispiel bei Eintrittspreisen oder Mitgliedsbeiträgen.

Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld, ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,  können den Oldenburg-Pass erhalten.

Weitere Informationen sowie eine Auflistung der Stellen, an denen der Oldenburg-Pass akzeptiert wird, erhalten Sie auf den Seiten der Lokalen Agenda 21.

Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung

Hinweis: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kann der Oldenburg-Pass nur durch den Erziehungsberechtigten beantragt werden.

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Gebühren

  • 5,00 Euro
  • 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

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Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Leistungsbescheid
  • Personalausweis oder Reisepass

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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