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Anliegen A-Z: Ortskundeprüfung

Beschreibung

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Miet- oder Krankenwagen) im Bereich der Stadt Oldenburg ist die Teilnahme an einer Ortskundeprüfung erforderlich.

Diese findet in Form eines schriftlichen Tests in den Räumen der Führerscheinstelle statt.

Bitte melden Sie sich vorher unter 0441- 235 3700 zur Prüfung an.

Sofern Sie an der Teilnahme kurzfristig verhindert sein sollten, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig telefonisch mit, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. 

Sollten Sie den Prüfungstermin zwei Mal hintereinander versäumen, wird ein erneuter Prüfungstermin erst nach vier Wochen vergeben.

Sofern Sie die Ortskundeprüfung drei Mal nicht bestehen, werden Sie erst nach sechs Wochen wieder zur Prüfung zugelassen.

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Gebühren

  • Antragsgebühr Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung von 42,60 Euro (zu zahlen bei Antragstellung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
  • Ortskundeprüfung Gebühr von 30,00 Euro
    (zu zahlen bei Antragstellung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; sofern Sie bereits eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einer anderen Kommune besitzen, halten Sie die Gebühr für die Ortskundeprüfung bitte am Prüfungstag bereit)
  • Gebühr Führungszeugnis 13,00 Euro
    (zu zahlen bei Antragstellung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

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Benötigte Unterlagen

Bitte halten Sie am Prüfungstag folgende Unterlagen bereit:

  • Führerschein
  • Personalausweis

Wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bereits in einer anderen Kommune erworben haben, halten Sie zum Prüfungstermin bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 48 Fahrerlaubnisverordnung, §§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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